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   OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2747
OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19 (https://dejure.org/2020,2747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2020 - 12 U 112/19 (https://dejure.org/2020,2747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 12 U 112/19 (https://dejure.org/2020,2747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch nach Kollision mit vorausfahrenden Skifahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07

    Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
    Der Senat weicht dabei auch nicht von bestehender höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab, insbesondere steht die Entscheidung nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen OLG vom 16.04.2008, veröffentlicht in MDR 2008, 860.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05

    Skiunfall: Geltung der FIS-Regeln als Gewohnheitsrecht für Snowboardfahrer;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
    Dagegen hatte der Beklagte als von oben kommender Skifahrer in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden zu rechnen, und zwar auch mit weiten Sprüngen, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln, und sein Verhalten darauf einzustellen (vgl. Brandenburgisches OLG - 6. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1458).
  • BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage

    Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
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