Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Skiunfall - fahrlässige Verursachung einer Kollision mit vorausfahrenden Skifahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2
Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch nach Kollision mit vorausfahrenden Skifahrer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.06.2019 - 11 O 134/18
- OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
Der Senat weicht dabei auch nicht von bestehender höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab, insbesondere steht die Entscheidung nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen OLG vom 16.04.2008, veröffentlicht in MDR 2008, 860. - OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05
Skiunfall: Geltung der FIS-Regeln als Gewohnheitsrecht für Snowboardfahrer; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
Dagegen hatte der Beklagte als von oben kommender Skifahrer in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden zu rechnen, und zwar auch mit weiten Sprüngen, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln, und sein Verhalten darauf einzustellen (vgl. Brandenburgisches OLG - 6. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1458).
- BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage …
Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (…OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.